Öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Achern mit den Gemeinden Lauf, Sasbach und Sasbachwalden (VVG)

Teiländerung des wirksamen Flächennutzungsplanes der VVG „Brandmatt Nord“ in Sasbachwalden
Hier: Bekanntmachung der Einleitung der Teiländerung des wirksamen Flächennutzungsplanes und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit.

Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Achern (VVG) mit den Gemeinden Lauf, Sasbach und Sasbachwalden hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.06.2024 beschlossen, zur bauplanungsrechtlichen Sicherung einer privaten Gartenanlage in Sasbachwalden den Flächennutzungsplan zu ändern und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB einzuleiten.
Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung ergibt sich aus der abgedruckten Planskizze.
 

 Luftbild Brandmatt Nord  (pdf - 285,62 kB)

Zur Information der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Vorentwurf der Flächennutzungsplan-Änderung in der Zeit
vom 08. Juli 2024 bis einschließlich 09. August 2024 unter https://www.achern.de/de/Bauleitplaene veröffentlicht.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen in diesem Zeitraum bei der Gemeinde Sasbachwalden, Kirchweg 6, 77887 Sasbachwalden, Hauptamt, sowie in den drei anderen Mitgliedskommunen der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Achern, Lauf und Sasbach in den Räumen der jeweiligen Gemeindeverwaltung zu jedermanns Einsicht während der üblichen Dienststunden aus.
Innerhalb der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadt Achern (stadtplanung@achern.de) abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplan-Änderung unberücksichtigt bleiben.
Für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft
Achern 28.06.2024
Manuel Tabor
Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft